Nachhaltigkeit

Nachhaltigkeit

Bewusst und verantwortungsvoll handeln für eine bessere Zukunft


"Nachhaltigkeit bedeutet im Kern, Wohlstand und Umweltschutz zu gewährleisten, ohne die Fähigkeit künftiger Generationen, ihre Bedürfnisse zu befriedigen, zu beeinträchtigen."  Ban Ki-Moon, ehemaliger Generalsekretär der Vereinten Nationen


Im Jahr 2015 haben die Vereinten Nationen auf einem spezifischen Nachhaltigkeitsgipfel eine Agenda mit 17 Nachhaltigkeitszielen („Sustainable Development Goals“ = „SDG“) verabschiedet, welche global gültige Prioritäten und Ziele setzen, die bis 2030 zunehmend umgesetzt werden sollen.


An erster Stelle der 17 Ziele steht die Beendigung von Armut überall auf der Welt. Dazu gehören die Bekämpfung von Hunger und der Zugang zu sauberem Wasser. Weitere wichtige Ziele sind: Verbesserung der Infrastruktur, Durchsetzung der Geschlechtergerechtigkeit, Frieden und Sicherheit für die Menschen, Gesundheitsfürsorge, ein nachhaltiges Konsumverhalten, Klimaschutz und Schutz der Ozeane. Zusätzlich sollen alle Kinder weltweit Zugang zu einer kostenlosen Grundschulausbildung erhalten.

Das Bewusstsein, das Nachhaltigkeit in sehr viele Lebensbereiche eine Rolle spielt, wird immer stärker. Daher werden vermehrt nachhaltige Geldanlagemöglichkeiten angeboten, die sich jedoch in ihrer Ausgestaltung gravierend voneinander unterscheiden können. Um Ihnen die Orientierung bei der Vielzahl der angebotenen Anlagemöglichkeiten zu erleichtern, möchten wir Ihnen zunächst einen Überblick über die wichtigsten Merkmale der einzelnen Nachhaltigkeitskriterien verschaffen: 


1. ESG-Kriterien


Unter ESG-Kriterien versteht man die Themen Umwelt (Environmental), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance)

Environmental / Umwelt


  • Klimaschutz
  • Anpassung an den Klimawandel
  • Schutz der biologischen Vielfalt
  • Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
  • Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Abfallvermeidung und Recycling
  • Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
  • Schutz gesunder Ökosysteme
  • Nachhaltige Landnutzung

Social / Soziales


  • Einhaltung anerkannter arbeitsrechtlicher Standards (keine Kinder- und Zwangsarbeit, keine Diskriminierung
  • Einhaltung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes
  • Angemessene Entlohnung, faire Bedingungen am Arbeitsplatz, Diversität sowie Aus- und Weiterbildungschancen
  • Gewerkschafts- und Versammlungsfreiheit
  • Gewährleistung einer ausreichenden Produktsicherheit, einschließlich Gesundheitsschutz
  • Gleiche Anforderungen an Unternehmen in der Lieferkette
  • Inklusive Projekte bzw. Rücksichtnahme auf die Belange von Gemeinden und sozialen Minderheiten
  • Steuerehrlichkeit

Governance / Unternehmensführung


  • Maßnahmen zur Verhinderung von Korruption
  • Ermöglichung von Whistleblowing
  • Gewährleistung von Arbeitnehmerrechten
  • Gewährleistung des Datenschutzes
  • Offenlegung von Informationen


SRI-Kriterien


Als SRI wird sozial verantwortliches Investieren verstanden (Social Responsible Investment). Hierbei werden die Zielunternehmen für die Investition auf Kriterien untersucht, die die soziale und ökonomische Situation vor Ort verbessern. Beispielweise Armut zu bekämpfen, Bildung für die breite Bevölkerung zu ermöglichen, nachhaltig Strom zu erzeugen oder die Umwelt vor Ort zu verbessern. Ziel dieser Investitionen sind oft in den ärmeren Regionen der Welt zu finden, in denen es schlicht an den finanziellen Mitteln fehlt, um diese Projekte umzusetzen.


Beide Ansätze sind keinesfalls gleichzusetzen. SRI verwendet ESG-Kriterien, erweitert diese aber um weitere Punkte, beispielsweise können aktiv bestimmte Themenbereiche aufgrund ethischer Vorgaben ganz ausgeschlossen werden, z.B. Branchen wie Atomenergie, Tabak, Rüstung, Kohle und Gentechnik.


Das Konzept der UN Sustainable Development Goals (SDG) ist ein sinnvoller Ansatz für alle, sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen, sich mit den Auswirkungen des eigenen Tuns auf und die Mitverantwortung für die Nachhaltigkeit zu beschäftigen.   


Als Unternehmen orientieren wir uns im eigenen Handeln an den ESG-Kriterien der UN. So setzen wir neben den für uns selbstverständlichen Umweltaspekten wie beispielsweise der Reduzierung des Papierverbrauchs und Büromaterialien auch auf Elektromobilität bei unseren Dienstwagen. Die Einhaltung von Sozialstandards und Arbeitnehmerrechten und die Gewährleistung des Datenschutzes gehören bei uns seit jeher zur Unternehmenskultur.


Außerhalb unseres direkten Einflussbereichs unterstützen wir zudem im Rahmen unserer Weihnachtsspende den Verein Rainbow House of Hope e.V., der sich in Uganda der Bildungsförderung für Kinder verschrieben hat, berufsvorbereitende Kurse im Handwerk anbietet und Wissen in Bereichen wie Gesundheits- und Umwelterziehung vermittelt, um die Zukunft der Bevölkerung vor Ort zu verbessern. 


Das Thema Nachhaltigkeit rückt auch bei Kapitalanlegern in den Fokus, so dass die ESG-Integration, also die systematische Berücksichtigung von ESG-Aspekten, bei der Anlageentscheidung immer mehr an Bedeutung gewinnt.


Es gibt eine Vielzahl Anzahl von Ansätzen für nachhaltiges Investment, mit denen versucht wird, eine ESG-konforme Vorgehensweise bei der Auswahl der Anlagevehikel zu gewährleisten. Fondsmanager müssen definieren, welche Kriterien bei der Titelauswahl eine Rolle spielen und wie die Einhaltung bei den Zielunternehmen überwacht wird. 


Entweder schließt man bestimmte Branchen von vornherein im Anlageuniversum aus, beispielsweise Waffenhersteller oder Tabakhersteller, oder man achtet bei der Länderauswahl auf die Defizite bei der Einhaltung der Menschenrechte. Bei der Unternehmensauswahl muss ebenso darauf geachtet werden, dass internationale Normen eingehalten werden, also die Verbote von Korruption und Kinderarbeit. 


Eine andere Vorgehensweise ist die, dass bestimmte Unternehmen als qualifizierter eingestuft und bevorzugt werden, da dort vielleicht der Arbeitsschutz einen höheren Standard hat als bei der Konkurrenz. 


Auch den Best-in-Class-Ansatz gibt es, bei dem aus einem großen Anlageuniversum die Unternehmen ausgewählt werden, die relativ gesehen die besten Nachhaltigkeitsleistungen in ihrer Branche bringen, quasi also am wenigsten Schaden anrichten oder noch am ehesten soziale Standards erfüllen. Dies sind in der Regel aber keine „nachhaltigen“ Unternehmungen, sondern eher Firmen, die intern die ESG-Kriterien erfüllen und so zu einem besseren umwelt- und sozialverträglicheren Wettbewerb beitragen. 


Im Best-of-Class-Ansatz wiederum wird vorher einen Branchenselektion vorgenommen und dann die Branchenbesten ausgewählt. Hierbei werden ausschließlich nachhaltige Branchen ausgewählt und die konventionellen Unternehmen, die im Best-in-Class-Ansatz zur Auswahl stehen, gar nicht erst berücksichtigt. Man kann die Unternehmen ebenfalls themenbasiert auswählen, also z.B. nur ökologische Landwirtschaft berücksichtigen, oder die Auswirkungen der Geschäftstätigkeit auf die Umwelt in den Fokus rücken. Auch eine aktive Aktionärsbeteiligung kann ein Kriterium sein. 


Natürlich können all diese Ansätze auch miteinander kombiniert werden. Hinzu kommt, dass sich seitens der Regulierungsbehörden noch auf keine verbindlichen Begriffsdefinitionen geeinigt wurde. Auf EU-Ebene wird an einer Klassifizierung der verschiedenen Begriffe im Nachhaltigkeitsbereich gearbeitet, um einheitliche Bezeichnungen zu erleichtern. Ebenso sind Firmen, die im Bereich Elektromobilität angesiedelt sind eher als umweltfreundlich eingestuft. Gleichzeitig richten Minenunternehmen, die die benötigten Batterierohstoffe gewinnen, mehr oder weniger große Umweltschäden an.


Die Gemengelage der Kriterien ist daher im Moment zu undefiniert, eine Vielzahl von nachhaltigen Investments ist auf den Markt gedrängt, nicht jede Idee wird von Erfolg gekrönt sein. Auch müssen diese nachhaltigen Investitionsmöglichkeiten unter Risiko-Rendite-Gesichtspunkten nicht unbedingt vorteilhaft gegenüber einer klassischen Anlage sein, denn nachhaltig bedeutet nicht automatisch risikofrei. 


Vom Grundgedanken und dem gemeinsamen Bestreben nach mehr Nachhaltigkeit und dem damit verbundenen Problembewusstsein sind wir überzeugt. Nahezu jede Fondsgesellschaft bietet passende Produkte an, die über Ihre kontoführende Stelle erwerbbar sind. Es besteht durch die fehlenden verbindlichen Kriterien allerdings derzeit eine hohe Unübersichtlichkeit, die aus unserer Sicht das Risiko des sogenannten „Green-Washing“ birgt, also einem Feigenblatt der Nachhaltigkeit bei ansonsten nicht nachhaltigen Unternehmen.


Aufgrund der Vielzahl der bürokratischen Anforderungen und den Unwägbarkeiten bei Verstößen gegen aufsichtsrechtliche Überwachungstätigkeiten bei der Einhaltung der Nachhaltigkeitskriterien bei allen Beteiligten, sehen wir daher derzeit davon ab, Ihnen eine rein auf Nachhaltigkeitsfaktoren beruhende Finanzportfolioverwaltung anzubieten. Die Überwachung der Einhaltung der Vorgaben bei sämtlichen Unternehmen und Fonds ist für uns momentan schlichtweg nicht leistbar. 


Die weltweiten Anstrengungen für mehr Nachhaltigkeit werden jedoch in den kommenden Jahren stark zunehmen, die Regulierung der sehr weit gefassten Begrifflichkeiten und die Überwachung der Einhaltung dieser Kriterien wird strenger werden. Dadurch sollte es für alle Investoren einfacher werden, fundierte Anlageentscheidungen Wir sehen der weiteren Entwicklung daher mit Spannung entgegen und blicken optimistisch in eine nachhaltige Zukunft.

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